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Leben braucht Schutz.

Bayern unterstützt Mütter und Familien

Bayern hat mit dem Bayerischen Schwangerenberatungsgesetz Rahmenbedingungen für einen glaubwürdigen Lebensschutz geschaffen und diese mit einem breiten Hilfsangebot der „Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind“ finanziell abgesichert.

Sie unterstützt

  • kinderreiche Familien und Alleinerziehende in besonderen Notlagen
  • sowie Schwangere in Notlagen

mit finanziellen Beihilfen, sofern die gesetzlichen Leistungen nicht ausreichen. Auf die Leistungen der „Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind“ besteht kein Rechtsanspruch.

Hier geht’s direkt zur „Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind“.

Hilfen für Schwangere in Not

Auf Antrag vergibt die „Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind“ spezielle Beihilfen zu den Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Geburt eines Kindes üblicherweise anfallen. Sie müssen geeignet sein, die Schwangerschaft und die Situation von Mutter und Kind zu erleichtern.

Hilfesuchende Schwangere müssen den Antrag vor der Geburt des Kindes bei einer staatlich anerkannten Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen oder einer der katholischen Beratungsstellen stellen.

Hier geht’s direkt zum Verzeichnis der Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen.

Hier finden Sie mehr zu den Leistungen der Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind.

Hilfen für Familien in Not

Unter bestimmten Voraussetzungen kann die „Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind“ auch kinderreichen Familien und alleinerziehenden Elternteilen, die unverschuldet in eine Notlage geraten sind, finanzielle Unterstützung gewähren.

Die finanziellen Zuwendungen an Familien in Not sollen als Hilfe zur Selbsthilfe eine tragfähige Basis für die Zukunft schaffen. Auf diese Hilfen besteht allerdings kein Rechtsanspruch.

Zuschüsse aus dem Stiftungszweck „Hilfen für Familien in Not“ können erst erbracht werden, wenn bereits alle zur Verfügung stehenden gesetzlichen Leistungen ausgeschöpft sind und keine vorrangigen Leistungen aus dem Stiftungszweck „Schwangere in Not“ gewährt werden können.

Hier erfahren Sie mehr über die Zuwendungen an Familien in Not.

Hilfen bei Mehrlingsgeburten

Auch bei Mehrlingsgeburten ab Drillingen ist eine Unterstützung durch die „Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind“ möglich.

Nähere Informationen erhalten Sie in diesem Berechnungsbeispiel.

Weitere Informationen

Hier finden Sie mehr zum Thema Schwangerschaftsberatung und weiterführende Informationen zur Arbeit der Mütterzentren in Bayern: