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Unterstützung im Alter

Menschen mit Behinderung, die über längere Zeiten ihres Lebens hinweg in Heimen lebten, eine pädagogische Begleitung oder eine Hilfe bei der Tagesgestaltung in Anspruch nahmen, bedürfen auch im Alter entsprechender Angebote der Behindertenhilfe. Ziel der Bayerischen Staatsregierung ist es daher, älteren Menschen mit Behinderung diese Angebote der Behindertenhilfe auch nach ihrem Ausscheiden aus einer Werkstatt für behinderte Menschen oder einer Förderstätte zur Verfügung zu stellen.

Viele Menschen mit Behinderung fühlen sich auch im Alter in ihrer vertrauten Umgebung am wohlsten.

Verbleiben in vertrauter Umgebung

Sie sollen auch im Alter in ihrem bisherigen Wohnumfeld verbleiben können. Sie haben dort die Möglichkeit, in vertrauter Umgebung unter Beibehaltung gewachsener sozialer Beziehungen zu leben. Sie erhalten Hilfen bei der Tagesgestaltung und auch der Freizeitgestaltung, um so am Leben in der Gemeinschaft teilhaben zu können. Dies ist auch für die Erhaltung ihrer Orientierung und ihrer im Lebenslauf entwickelten Fähigkeiten und Fertigkeiten von größter Wichtigkeit. Gerade Menschen mit geistiger Behinderung bauen im Alter erfahrungsgemäß schneller ab als andere Menschen. Damit besteht die Gefahr, dass sie noch hilfebedürftiger werden, wenn keine fachlich gute und ausreichende Anregung mehr erfolgt.

Auch ältere Menschen mit Behinderung, die in Einrichtungen leben, sollen im Krankheits- oder Pflegefall von vertrauten Mitmenschen, ihren Betreuern und Betreuerinnen sowie Mitbewohnern und Mitbewohnerinnen unterstützt und begleitet werden können. Wie Menschen ohne Behinderung sollen sie im Krankheits- oder Pflegefall auch die gesetzlichen Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung in Anspruch nehmen können.

Behindertenhilfe und Altenhilfe

Es gibt aber auch Menschen mit Behinderung, die trotz ihrer Behinderung erst im Alter immer hilfebedürftiger werden. Es handelt sich dabei um Menschen, die in Einzelwohnungen oder Wohngemeinschaften mit entsprechender Betreuung (und nicht im Heim) wohnen, wie dies z. B. häufig bei Menschen mit einer Sinnes- oder einer Körperbehinderung der Fall ist. Solche Personen sollen im Alter deshalb auch die Angebote der Altenhilfe in Anspruch nehmen können. Dies wäre ein Beispiel der Vernetzung von Alten- und Behindertenhilfe.

Eine solche Vernetzung ist generell bei allen konkreten Planungen vor Ort zur Versorgung von älteren Menschen mit und ohne Behinderung mit zu überlegen. Die örtlichen Verhältnisse, die sehr unterschiedlich sein können, spielen hierbei eine maßgebliche Rolle. Es muss allerdings sichergestellt sein, dass die spezifischen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung auch im Rahmen einer vernetzenden Planung bedarfsgerecht berücksichtigt werden.

Menschen mit geistiger Behinderung

Um die Versorgung alt werdender und alt gewordener Menschen mit geistiger bzw. geistig-mehrfacher Behinderung auch in Zukunft sicherzustellen, war es notwendig, den entsprechenden Bedarf zu erheben. Da die regionalen Verhältnisse und Angebote höchst unterschiedlich sind, war dieser Versorgungsbedarf regional zu ermitteln. Die entsprechenden Erhebungen wurden in allen bayerischen Regierungsbezirken vorgenommen. Auf der Basis dieser Erhebungen und fachlicher Leitlinien sind unter der Federführung der bayerischen Bezirke regionale Rahmenkonzepte entwickelt und fortgeschrieben worden, die nicht allein durch Maßnahmen zur Ambulantisierung aufgefangen werden können, sondern auch die Schaffung/Anpassung von Wohnplätzen und Räumen zur Tagesstrukturierung erfordern. Diese Rahmenkonzepte werden seither von den Trägern der Behindertenhilfe vor Ort durch einzelne Projekte umgesetzt. Für die Bereitstellung einer bedarfsgerechten Infrastruktur haben die bayerischen Bezirke in ihren Haushalten (unterschiedliche) Finanzbedarfe veranschlagt.

Angebote zur Tagesbetreuung

Auch ein vom „Runden Tisch – Zukunft der Behindertenhilfe in Bayern“ erarbeitetes Papier kann den Trägern dabei helfen, ein solches Vorhaben zu entwickeln. Die leistungsrechtlichen Grundlagen sind im Bayerischen Rahmenvertragswerk gemäß § 79 im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) vereinbart, hier u. a. der Leistungstyp „Teilstationäre Angebote zur Tagesbetreuung für Erwachsene nach dem Erwerbsleben, Leistungstyp T-ENE“. Ansprechpartner sind die einzelnen Bezirke. Das Bayerische Sozialministerium unterstützt die Schaffung von Plätzen zur Tagesbetreuung älterer, insbesondere aus der Werkstatt für behinderte Menschen oder aus der Förderstätte ausgeschiedener Personen mit finanziellen Mitteln.

Zusätzliche Wohnplätze

Eine finanzielle Unterstützung des Freistaats wird auch für die Schaffung zusätzlicher Wohnplätze für ältere Menschen mit Behinderung gewährt, deren Eltern aufgrund hohen Alters oder zunehmender gesundheitlicher Einschränkungen die notwendige Betreuung zu Hause nicht mehr leisten können.

Weiterführende Informationen zur Unterstützung von älteren Menschen mit Behinderung finden Sie hier: