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Die Beschäftigungstrends in Bayern werden jährlich erfasst.

Arbeitsmarkt- und Berufsforschung

Seit 1993 führt das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) eine jährliche Betriebsbefragung „Beschäftigungstrends“ durch. Im Rahmen dieses sogenannten Betriebspanels werden die Befragungsergebnisse von Betrieben aller Größenordnungen ausgewertet. Sie bilden eine repräsentative Datenquelle über wichtige betriebliche Verhaltensweisen in Deutschland. Im Freistaat Bayern gibt das IAB jährlich eine Befragung von rund 800 bayerischen Betrieben in Auftrag.

Beschäftigungstrends in Bayern

Das Staatsministerium hat gemeinsam mit der Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit vom Internationalen Institut für empirische Sozialökonomie (INIFES) im Jahr 2001 erstmals die Antworten der rund 800 befragten bayerischen Betriebe der Jahre 1999 und 2000 in einer Studie gesondert auswerten lassen. Um die Ergebnisse statistisch abzusichern, wird auf Initiative des Staatsministeriums und der Regionaldirektion jährlich eine Aufstockungsstichprobe um weitere 400 Interviews durchgeführt.

Die Angaben der rund 1.200 bayerischen Betriebe ermöglichen seit dem Jahr 2001 repräsentative Aussagen für Bayern zu treffen. Die Jahresberichte enthalten Ergebnisse zu wichtigen beschäftigungspolitischen Themen, wie zur wirtschaftlichen Lage der Betriebe, zur Personalpolitik, zur Weiterbildung, zur betrieblichen Ausbildung, zur Geschlechtergleichstellung, zur Situation älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie zu betrieblichen Arbeitszeiten.

Die Auswertungen richten sich an alle Akteurinnen und Akteure am Arbeitsmarkt und sollen Anstöße für deren weiteres Handeln liefern.

Berichte zu den Beschäftigungstrends im Freistaat

Im Folgenden finden Sie die Berichte zu den Beschäftigungstrends im Freistaat Bayern für die Jahre 2014 bis 2022.

Bericht aus dem Jahr 2022

Bericht aus dem Jahr 2021

Berichte aus dem Jahre 2020

Berichte aus dem Jahre 2019

Berichte aus den Jahren 2002 bis 2018

Die Berichte zu den Beschäftigungstrends im Freistaat Bayern aus den Jahren 2002 bis 2018 können per E-Mail angefordert werden.