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Inklusionsbetriebe

In Inklusionsbetrieben arbeiten Menschen mit und ohne Behinderung gemeinsam Seite an Seite.

100 bayerische Inklusionsbetriebe beschäftigen Menschen mit Behinderung

Die bayerischen Inklusionsbetriebe sind überwiegend Klein- oder Mittelbetriebe aus verschiedenen Wirtschaftsbranchen, die entsprechend den gesetzlichen Vorschriften des Neunten Buchs Sozialgesetzbuch Menschen mit Behinderung beschäftigen. Deren Teilhabe an einer sonstigen Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt würde aufgrund von Art und Schwere der Behinderung oder aufgrund sonstiger Umstände ansonsten auf besondere Schwierigkeiten stoßen. Die Inklusionsbetriebe schließen mit den Mitarbeitenden mit Behinderung Ausbildungs- und Arbeitsverträge mit allen sich daraus ergebenden arbeitsrechtlichen, tarifrechtlichen und sozialrechtlichen Rechten und Pflichten ab. Ziel ist die Schaffung von sozialversicherungspflichtigen Dauerarbeitsplätzen für Menschen mit Behinderung sowie die Zusammenarbeit und gemeinsame Beschäftigung von Menschen mit und ohne Behinderung. Derzeit bieten 100 Inklusionsbetriebe in Bayern etwa 3.900 Arbeitsplätze, davon rund 1.850 Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung.