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Bundesfreiwilligendienst (BFD)

Ein Bundesfreiwilligendienst ist auch in der Flüchtlingshilfe möglich.

Format des Bürgerschaftlichen Engagements für Jung und Alt

Nach Wegfall der Wehrpflicht und des Zivildienstes wurde 2011 – neben den langjährig etablierten Jugendfreiwilligendiensten Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) und Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ) – der neue Bundesfreiwilligendienst (BFD) ins Leben gerufen. Neben den neu geschaffenen Stellen wurden damals alle bisherigen Zivildienststellen (14.000 in Bayern) zu Einsatzstellen des Bundesfreiwilligendienstes umgewidmet.

Der BFD ist ein Angebot für Frauen und Männer jeden Alters, sich außerhalb von Beruf und Schule für das Allgemeinwohl zu engagieren – im sozialen, ökologischen und kulturellen Bereich oder im Bereich des Sports, der Integration sowie im Zivil- und Katastrophenschutz.

Voraussetzung für diesen Vollzeitdienst ist die Erfüllung der Vollschulzeitpflicht. Für Teilnehmerinnen und Teilnehmer über 27 Jahre ist auch ein Teilzeitdienst mit mindestens 20 Wochenstunden möglich. Der BFD hat eine Dienstdauer von mindestens 6, in der Regel 12, und längstens 24 Monaten.

Anstelle einer leistungsgerechten Entlohnung erhalten Freiwillige ein angemessenes Taschengeld, daneben noch freie Unterkunft, Verpflegung und Arbeitskleidung oder, anstelle dieser Sachleistungen, entsprechende Geldleistungen. Auch im BFD gibt es eine pädagogische Begleitung.

Zur Unterstützung des zahlreichen Engagements in der Flüchtlingshilfe in Deutschland hat die Bundesregierung außerdem ein bis zum 31.12.2018 befristetes Sonderprogramm „BFD mit Flüchtlingsbezug“ im Rahmen des BFD mit bis zu 10.000 möglichen Vereinbarungen pro Jahr gestartet. Seit dem 01.12.2015 steht das Sonderprogramm sowohl einheimischen Freiwilligen als auch Asylberechtigten und Asylbewerberinnen und Asylbewerbern mit guter Bleibeperspektive offen. Flüchtlinge haben zudem die Möglichkeit, einen BFD auch in den regulären Bereichen abzuleisten – z. B. in einem Pflegeheim, Mehrgenerationenhaus oder Sportverein.

Bei Interesse am Bundesfreiwilligendienst erhalten Sie weiterführende Informationen auf dem Portal „Bundesfreiwilligendienst“ des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) sowie auf der Website des BAFzA.