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Rahmenbedingungen verbessern

Die Verbesserung der wirtschaftlichen und arbeitsmarktrelevanten Rahmenbedingungen ist eine zentrale gesellschaftspolitische Aufgabe. Bayern bringt sich hier aktiv auf Bundesebene ein und entwickelt in den verschiedenen Bereichen auch eigene Konzepte.

Langzeitarbeitslose eingliedern

Bayern sorgt mit einer hervorragenden Wirtschafts- und Arbeitsmarktsituation dafür, dass Arbeitslose gute Chancen auf eine Eingliederung in den Arbeitsmarkt haben. Langzeitarbeitslose profitieren jedoch nicht im gleichen Umfang von der guten Arbeitsmarktsituation wie andere Gruppen.

Um langzeitarbeitslosen Menschen helfen zu können, muss man sich vor allem ihre persönliche Situation anschauen. Denn es macht einen gewaltigen Unterschied, ob Einelternfamilien, Menschen mit Behinderung oder Personen mit komplexen Problemlagen keine Arbeit finden. Jede Zielgruppe braucht ein passgenaues Angebot!

Hier wollen wir mit einem dreigliedrigen Konzept ansetzen:

1.    Wir brauchen eine intensivere Betreuung durch die Jobcenter. Hier ist der Bund am Zug, das Personalkonzept zu verändern. Nur so können flächendeckende Verbesserungen erreicht werden.

2.    Mit ergänzenden Förderprogrammen unterstützen wir Langzeitarbeitslose passgenau und ganzheitlich und bieten den Menschen so wieder eine Chance auf dem ersten Arbeitsmarkt.

3.    Wir bauen die bestehende erfolgreiche Netzwerkarbeit der beteiligten Akteure aus und werden dazu im Herbst 2019 einen Fachtag veranstalten.

Mehr Informationen zum Konzept finden Sie in unserem Handout.

4. Am 30. Oktober 2019 hat der Fachtag „Aus der Praxis für die Praxis - Strategien und Ansätze zum Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit“ in Nürnberg stattgefunden.

Zusammenfassung der Vorträge und Diskussionen. Nachfolgend der Link zu allen Fachvorträgen und Präsentationen des Fachtags: Fachtag Langzeitarbeitslosigkeit. Sie dürfen die Vorträge, Reden und Präsentationen zum Nachlesen für den eigenen Gebrauch herunterladen. Das Verändern, Kopieren oder Nutzen jeglicher Art des Inhalts ist urheberrechtlich geschützt und untersagen wir hiermit ausdrücklich. Wir bitten Sie hier um Verständnis.

Integration durch Ausbildung und Arbeit

Die Bayerische Staatsregierung hat am 13.10.2015 mit der bayerischen Wirtschaft und der Arbeitsverwaltung die Vereinbarung „Integration durch Ausbildung und Arbeit“ unterzeichnet. Wirtschaft und Staatsregierung streben an, 20.000 Flüchtlingen bis Ende 2016 einen Praktikums-, Ausbildungs- oder Arbeitsplatz anzubieten. Bis Ende 2019 wird ein Gesamtziel von 60.000 Arbeitsmarktintegrationen angestrebt.

Die Vereinbarung, an der das Bayerische Arbeitsministerium entscheidend mitgewirkt hat (vgl. Pressemitteilung vom 13.10.2015), sieht wichtige Maßnahmen zur besseren Integration von anerkannten Asylbewerberinnen und Asylbewerbern und Geduldeten mit guter Bleibeperspektive in Ausbildung und Arbeit vor.

Teil der Vereinbarung sind gezielte Maßnahmen zur Integration in Ausbildung und Arbeit. Das Bayerische Arbeitsministerium beteiligt sich allein im Jahr 2017 mit rund 10 Mio. Euro:

  • Erweiterung der Ausbildungsinitiative „Fit for Work“ auf jugendliche Asylbewerberinnen und Asylbewerber und Geduldete mit guter Bleibeperspektive. Die Förderung greift ab dem Ausbildungsjahr 2016.
  • Ausweitung der arbeitsweltbezogenen Jugendsozialarbeit.
  • Ausbau der Beratungsstellen zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse. Neben den bereits vom Bund geförderten Beratungsstellen zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse in Augsburg, München und Nürnberg wurden fünf weitere Stellen in Ingolstadt, Landshut, Regensburg, Bamberg und Würzburg geschaffen.
  • Ausbau von Ausbildungsakquisiteurinnen und Ausbildungsakquisiteuren für Flüchtlinge. Sie sollen in Ausbildung vermitteln und den Betrieben als Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zur Verfügung stehen.
  • Etablierung von Jobbegleiterinnen und Jobbegleitern. Sie sollen als Lotsinnen und Lotsen, Netzwerkerinnen und Netzwerker und Partnerinnen und Partner für Flüchtlinge und Unternehmen fungieren und so auch die Zusammenarbeit der Beteiligten vor Ort verbessern.

Die Maßnahmen der Ausbildungsakquisiteurinnen und Ausbildungsakquisiteure für Flüchtlinge und der Jobbegleiterinnen und Jobbegleiter werden wissenschaftlich begleitet und bewertet.

Hier finden Sie nähere Informationen zu den Ausbildungsakquisiteurinnen und Ausbildungsakquisiteuren und den Jobbegleiterinnen und Jobbegleitern.

CURA – Ganzheitlicher Ansatz

Coaching von Familien zur Bekämpfung urbaner Arbeitslosigkeit (CURA)

Langzeitarbeitslose benötigen eine besonders intensive und individuelle Unterstützung bei der Eingliederung in den Arbeitsmarkt. Der Schlüssel dazu liegt in einer verbesserten Betreuung durch die Jobcenter. Die Jobcenter sollen für jeden Arbeitslosen einen passgenauen Weg zurück in den Arbeitsmarkt entwickeln. Außerdem müssen Hilfen ganzheitlich ansetzen. Langzeitarbeitslosigkeit ist in der Regel nicht monokausal; Ursachen sind in der Regel vielschichtig und häufig nicht nur in der Person des Arbeitslosen, sondern auch in dessen persönlichem Umfeld gelegen. Es gilt, nicht nur den Arbeitslosen, sondern die ganze Familie in den Blick nehmen. Daher hat das Bayerische Arbeitsministerium zusammen mit der Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit das ganzheitliche Konzept „CURA – Coaching von Familien zur Bekämpfung urbaner Arbeitslosigkeit“ entwickelt.

Jobcenter und Jugendämter arbeiten eng zusammen, um mit individuell aufeinander abgestimmten Maßnahmen die Arbeitsmarktsituation der Arbeitslosen und auch die Gesamtsituation der Familie zu verbessern. Mit diesem ganzheitlichen Ansatz kann es gelingen, über Generationen hinweg verfestigte Arbeitslosigkeit aufzubrechen und die Betroffenen nachhaltig in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Damit wird der gesamten Familie eine neue Perspektive gegeben. Die ersten Maßnahmen in den Jobcentern starteten im Mai 2017 mit einer Förderung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds.

Als zweiter Baustein wurde im März 2018 das Landesförderprogramm „CURA -Niedrigschwellige Unterstützung von Bedarfsgemeinschaften durch die Jugendämter“ gestartet. Kernstück ist, dass in einem Jugendamt eine sozialpädagogische Fachkraft die von Langzeitarbeitslosigkeit betroffenen Familien niedrigschwellig unterstützt und sowohl mit anderen Diensten der Kinder- und Jugendhilfe als auch mit dem Jobcenter eng zusammenarbeitet. Die Bewilligung der Landesförderung für das Jugendamt ist stets davon abhängig, dass das örtliche Jobcenter das ESF-geförderte Coaching von Bedarfsgemeinschaften umsetzt.
Im März 2019 werden die Vorhaben aus dem ESF-Bedarfsgemeinschaftscoaching von acht Jobcentern und aus dem Landesförderprogramm „CURA -Niedrigschwellige Unterstützung von SGB II-Bedarfsgemeinschaften durch die Jugendämter“ von neun Jugendämtern umgesetzt.

Ab April 2019 erhalten alle Jugendämter und Jobcenter - im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel - die Möglichkeit, an CURA teilzunehmen. Um den weiteren Ausbau zu beschleunigen, wurden alle Kommunen und Jobcenter mit einem gemeinsam Schreiben von Frau Staatsministerin Schreyer und Herrn Holtzwart, Vorsitzenden der Geschäftsführung der Regionaldirektion Bayern, zur Teilnahme eingeladen.

Information

Hier finden Sie mehr Informationen rund um CURA und die Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit: