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Sonderausgabe Dezember 2013

Keyvisual: Zukunftsministerium - Was Menschen berührt - Bayern sozial: Themen & Trends


Sondernewsletter im DEZEMBER 2013 zum Koalitionsvertrag


 

Portrait Emilia MüllerSehr geehrte Damen und Herren,

mit dem Koalitionsvertrag werden viele unserer langjährigen Forderungen wie z. B. die Mütterrente, das Bundesleistungs­gesetz oder auch eine flexiblere Elternzeit erfüllt. Wir begrüßen es sehr, dass diese wichtigen sozialpolitischen Themen in den Koalitionsvertrag Eingang gefunden haben. Wir sind stolz darauf, dass der Koalitionsvertrag die Handschrift Bayerns trägt und einen wichtigen Beitrag leisten wird, um die Zukunftsaufgaben in unserem Land zu meistern.

In dieser Sonderausgabe unseres Newsletters möchte ich Sie über die Auswirkungen des Koalitionsvertra-ges auf Bayern in den Bereichen Arbeitsmarkt-, Sozial-, Familien- und Asylsozialpolitik informieren.

Unterschrift Emilia Müller
Emilia Müller

 


BUNDESLEISTUNGSGESETZ

Mit dem Bundesleistungsgesetz sollen - wie von Bayern gefordert - Menschen mit Behinderung aus der Sozialhilfe herausgeholt und die Eingliederungshilfe zu einem modernen Teilhaberecht weiterentwickelt werden. Dabei wird auch die Einführung eines Bundesteilhabegeldes geprüft.
Die Leistungen sollen entsprechend eines bundeseinheitlichen Verfahrens personenbezogen ermittelt und personenzentriert bereitgestellt werden.
Außerdem werden mit dem Bundesteilhabegesetz auch die Kommunen im Umfang von 5 Milliarden Euro jährlich von den Kosten der Eingliederungshilfe entlastet. Bereits vor der Verabschiedung des Bundesteilhabegesetzes wird eine jährliche Entlastung der Kommunen in Höhe von 1 Milliarde Euro pro Jahr gewährt. So erhalten die Kommunen wieder dringend benötigten Handlungsspielraum für wichtige Investitionen.


MÜTTERRENTE

Ab dem 1. Juli 2014 wird die "Mütterrente" eingeführt. D. h. bei allen Müttern oder Vätern, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, wird die Erziehungsleistung mit einem zusätzlichen Entgeltpunkt in der Alterssicherung berücksichtigt. Bayerns langjährige Forderung wurde damit erfüllt.
Durchschnittlich bedeutet die Mütterrente für die Betroffenen circa 330 Euro mehr Rente im Jahr pro Kind. Jährlich werden hierfür bundesweit 6,5 Milliarden Euro fällig.
Die Mütterrente wird die Rente von circa 1,1 Millionen Frauen in Bayern (bundesweit sind circa 8 Millionen Frauen begünstigt) verbessern. Die Mütterente ist ein wichtiger Schritt im Kampf gegen Armutsgefährdung im Alter.
Die Mütterrente ist ein Signal für die klare Anerkennung der Erziehungsleistung und schließt die Gerechtigkeitslücke zwischen älteren und jüngeren Frauen mit Kindern.


ELTERNZEIT FLEXIBEL GESTALTEN

Zukünftig sollen bis zu 24 Monate Elternzeit zwischen dem 3. und 8. Lebensjahr des Kindes von den Eltern in Anspruch genommen werden können.
Künftig können Eltern den Bezug von Elterngeld und eine Teilzeittätigkeit für die Dauer von bis zu 28 Monaten miteinander verbinden. Das erleichtert den beruflichen Wiedereinstieg und hilft vor allem Alleinerziehenden. Mit einem Partnerbonus beim Elterngeld wollen die Koalitionsparteien Eltern besonders unterstützen, die sich die Familienarbeit teilen und gleichzeitig 25 bis 30 Wochenstunden arbeiten.


WEITERENTWICKLUNG DES TEILZEITRECHTS

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich z. B. wegen Kindererziehung oder Pflege von Angehörigen zu einer zeitlich befristeten Teilzeitbeschäftigung entschieden haben, werden künftig das Recht haben, wieder zu ihrer früheren Arbeitszeit zurückzukehren. Um dies zu ermöglichen, wollen die Koalitionsparteien das Teilzeitrecht weiterentwickeln und einen Anspruch auf befristete Teilzeitarbeit schaffen (sog. Rückkehrrecht).


BETREUUNGSGELD

So individuell wie die Kinder, so individuell sind auch Familienkonstellationen und so individuell möchten Familien auch die Betreuung ihrer Kleinkinder gestalten.
Das Betreuungsgeld ist hier unverzichtbar und schafft Spielraum für Elternverantwortung. Es bleibt erhalten.
Das Betreuungsgeld ist ein Erfolgsmodell in Bayern. Die bayerischen Antragszahlen beim Betreuungsgeld steigen weiter an. Die bayerischen Antragszahlen von fast 70 Prozent der berechtigten Eltern zeigen, dass das Betreuungsgeld für alle Eltern, die ihr ein- oder zweijähriges Kind selbst betreuen oder die Betreuung privat organisieren wollen, wichtig ist.


ASYLSOZIALPOLITIK

Asylverfahren sollen schneller bearbeitet werden. Die Verfahrensdauer bis zum Erstentscheid soll drei Monate nicht übersteigen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge soll dementsprechend personell ausgestattet werden.
Alle unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge sollen künftig in Jugendhilfe­einrichtungen untergebracht werden. In Bayern werden jetzt schon unbegleitete minderjährige Asylbewerber unter 16 Jahren ausschließlich in Jugendhilfe­einrichtungen (und nicht Gemeinschaftsunterkünften) untergebracht. Auch der überwiegende Teil, nämlich 95 Prozent der über 16-Jährigen ist jetzt schon dort untergebracht.