Hauptinhalt

Arbeitsmarktpolitik

Abb. 1: Arbeitslose Personen insgesamt und Arbeitslosenquoten in Bayern im Zeitverlauf

Aktuelles

Bayerns Arbeitsmarkt im Februar 2024
 

  • Die Arbeitslosenquote ist im Februar im Vergleich zum Vormonat um 0,1 %-Punkte gesunken und liegt bei 3,8 %. Der leichte Rückgang auf insgesamt rund 294.200 Arbeitslose (- 330 bzw.- 0,1 %) ist saisonüblich und auf den bisher milden Winter zurückzuführen.
    Bayern hat weiterhin bundesweit die geringste Arbeitslosenquote, sie liegt weit unter dem Bundesdurchschnitt (6,1 %) und auch deutlich unter der Baden-Württembergs (4,2 %).
  • Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Zahl der Arbeitslosen konjunkturbedingt deutlich um rund + 25.200 Personen bzw. + 9,4 % erhöht. Die Arbeitslosenquote stieg um 0,2 %-Punkte. Mehr als die Hälfte dieses Anstiegs basiert auf arbeitslosen Ausländern. Deutliche Zuwächse sind unter anderem bei arbeitslosen Ukrainern (+ 2.604), Syrern (+ 2.281), Afghanen (+ 967) und Rumänen (+ 1.067) zu verzeichnen. Die Arbeitslosenquote der Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit beträgt im Februar 9,4 %.
    Überdurchschnittlich zugenommen hat im Vorjahresvergleich auch die Arbeitslosigkeit der Jüngeren unter 25 Jahren. Deren Arbeitslosenquote lag im Februar bei 3,1 %.
Abb. 2: Arbeitslosenquoten in Bayern und den Regierungsbezirken
  • Viele Unternehmen sind nach wie vor auf der Suche nach Fachkräften. Der Stellenbestand befindet sich mit rund 137.900 offenen Stellen im Februar weiterhin auf hohem Niveau.
  • Im Vergleich der Regierungsbezirke hat Schwaben mit 3,4 % die niedrigste Arbeitslosenquote. Die höchste Arbeitslosenquote weist im Februar 2024 der Regierungsbezirk Mittelfranken mit 4,4 % auf.
  • Die Spreizung zwischen den Regierungsbezirken von aktuell 1,0 %-Punkten bewegt sich weiterhin auf einem niedrigen Niveau.

 

Im Berichtszeitraum können 21 der insgesamt 96 Landkreise und kreisfreien Städte (rd. 22 %) eine Arbeitslosenquote von unter 3,0 % vorweisen. Die Landkreise Bad Tölz-Wolfratshausen sowie Main-Spessart haben mit einer Arbeitslosenquote von jeweils 2,4 % bundesweit den geringsten Wert.

Arbeitslosenquote in den kreisfreien Städten und Landkreise Bayerns im Februar 2024

2,0 % bis 2,9 %
3,0 % bis 3,9 %
4,0 % bis 4,9 %
5,0 % und höher

KreisbezeichnungArbeitslosenquote
Ingolstadt, Stadt3,6 %
München, Landeshauptstadt, Stadt4,9 %
Rosenheim, Stadt5,0 %
Altötting3,5 %
Berchtesgadener Land4,8 %
Bad Tölz-Wolfratshausen2,4 %
Dachau3,0 %
Ebersberg2,6 %
Eichstätt2,5 %
Erding2,6 %
Freising3,1 %
Fürstenfeldbruck3,3 %
Garmisch-Partenkirchen3,7 %
Landsberg am Lech3,0 %
Miesbach3,0 %
Mühldorf a.Inn3,8 %
München3,1 %
Neuburg-Schrobenhausen3,1 %
Pfaffenhofen a.d.Ilm2,5 %
Rosenheim3,0 %
Rosenheim3,0 %
Starnberg3,3 %
Traunstein3,6 %
Weilheim-Schongau3,4 %

KreisbezeichnungArbeitslosenquote
Landshut, Stadt5,8 %
Passau, Stadt6,2 %
Straubing, Stadt6,0 %
Deggendorf4,1 %
Freyung-Grafenau4,4 %
Kelheim3,6 %
Landshut3,4 %
Passau4,3 %
Regen5,0 %
Rottal-Inn4,2 %
Straubing-Bogen3,6 %
Dingolfing-Landau3,6 %

KreisbezeichnungArbeitslosenquote
Amberg, Stadt5,8 %
Regensburg, Stadt4,3 %
Weiden i.d.OPf., Stadt6,5 %
Amberg-Sulzbach3,5 %
Cham4,3 %
Neumarkt i.d.OPf.2,9 %
Neustadt a.d.Waldnaab3,8 %
Regensburg3,0 %
Schwandorf3,7 %
Tirschenreuth4,2 %

KreisbezeichnungArbeitslosenquote
Bamberg, Stadt4,9 %
Bayreuth, Stadt5,3 %
Coburg, Stadt6,7 %
Hof, Stadt6,5 %
Bamberg2,8 %
Bayreuth3,7 %
Coburg4,2 %
Forchheim3,4 %
Hof4,2 %
Kronach4,1 %
Kulmbach3,9 %
Lichtenfels4,5 %
Wunsiedel i.Fichtelgebirge5,5 %

KreisbezeichnungArbeitslosenquote
Ansbach, Stadt5,0 %
Erlangen, Stadt4,4 %
Fürth, Stadt5,6 %
Nürnberg, Stadt6,5 %
Schwabach, Stadt4,2 %
Ansbach3,0 %
Erlangen-Höchstadt2,9 %
Fürth3,0 %
Nürnberger Land2,9 %
Nürnberger Land2,9 %
Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim2,8 %
Roth2,6 %
Weißenburg-Gunzenhausen4,1 %

KreisbezeichnungArbeitslosenquote
Aschaffenburg, Stadt6,5 %
Schweinfurt, Stadt6,8 %
Würzburg, Stadt4,1 %
Aschaffenburg3,8 %
Bad Kissingen3,6 %
Rhön-Grabfeld3,3 %
Haßberge3,1 %
Kitzingen3,0 %
Miltenberg4,1 %
Main-Spessart2,4 %
Schweinfurt2,6 %
Würzburg2,6 %

KreisbezeichnungArbeitslosenquote
Augsburg, Stadt5,9 %
Kaufbeuren, Stadt4,1 %
Kempten (Allgäu), Stadt3,7 %
Memmingen, Stadt4,1 %
Aichach-Friedberg2,8 %
Augsburg3,0 %
Dillingen a.d.Donau3,1 %
Günzburg2,5 %
Neu-Ulm2,7 %
Lindau (Bodensee)3,2 %
Ostallgäu2,9 %
Unterallgäu2,7 %
Unterallgäu2,7 %
Donau-Ries2,6 %
Oberallgäu2,7 %
Abb. 3: Arbeitslose im Februar 2024 mit Vergleich zum Vorjahresmonat: Bayern insgesamt und ausgewählte Personengruppen
  • Die Arbeitskräftenachfrage bleibt in der langfristigen Betrachtung hoch. Mit 137.926 gemeldeten offenen Stellen sind im Vergleich zum Januar 2024 rund 300 Stellen mehr im Bestand (+ 0,2 %). Der Stellenbestand liegt allerdings mit rund - 12.100 bzw. - 8,1 % deutlich unter dem Niveau des Vorjahres.
  • Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Bayern liegt nach den aktuellsten hochgerechneten Daten im Dezember 2023 bei rund 5,95 Millionen. Im Vergleich zum Vorjahr ist dies ein Plus von 52.200 Personen bzw. 0,9 %.
  • Die Zahl der arbeitslosen schwerbehinderten Menschen erhöht sich im Vergleich zum Vorjahr um + 1.300 bzw. um + 5,9 % und sinkt im Vormonatsvergleich leicht um -23 bzw.
    -0,1 %.
  • Die Zahl der Langzeitarbeitslosen liegt knapp bei rund 65.900 und ist gegenüber dem Vorjahr angestiegen (rund + 5.700 bzw. + 9,5 %). Gegenüber dem Vormonat bedeutet dies einen Aufwuchs um rund + 270 bzw. + 0,4 %.
  • Bei einer Jugendarbeitslosenquote von 3,1 % im Februar 2024 sind deutlich mehr junge Menschen arbeitslos als im Vorjahr (rund + 3.200 bzw. + 14,3 %). Im Vergleich zum Vormonat ist mit + 5,0 % (rund + 1.200 Jugendliche) ebenfalls eine deutliche Steigerung zu verzeichnen.
  • Die Arbeitslosigkeit der Älteren (50 Jahre und älter) ist gegenüber dem Vorjahr angestiegen (um rund + 5.900 bzw. + 5,5 %). Im Vormonatsvergleich ist deren Arbeitslosigkeit leicht gesunken, um knapp - 850 Personen bzw. um - 0,8 %.
  • Die Zahl der arbeitslosen Ausländer liegt bei rund 114.300 Personen. Dies ist im Vorjahresvergleich ein Anstieg um knapp + 13.200 Personen bzw. + 13,0 %. Gegenüber dem Vormonat bedeutet dies einen leichten Rückgang um rund - 600 Personen bzw. -0,5 %.

Die Quote (vorläufig hochgerechnete Werte) der erwerbsfähigen SGB II-Bezieher im Verhältnis zur Einwohnerzahl unter 65 Jahren ist in Bayern mit 3,7 % die mit großem Abstand niedrigste im Vergleich aller Bundesländer. Im Bund ist dieser Wert im Vergleich zu Bayern mit 7,3 % fast doppelt so hoch.

Informationen

Hier erhalten Sie aktuelle Meldungen, Zahlen und Statistiken zu Bayerns Arbeitsmarkt:

Gesetzlicher Mindestlohn

Mit dem Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie (Tarifautonomiestärkungsgesetz) vom 11.08.2014 wurde zum 01.01.2015 ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro brutto je Zeitstunde für das ganze Bundesgebiet eingeführt (Art. 1 Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns – MiLOG). Zum 01.01.2017 wurde der Mindestlohn auf 8,84 Euro erhöht.
Ausnahmen sind u. a. für Auszubildende, ehrenamtliche Tätigkeiten, Orientierungspraktika, verpflichtende Praktika im Rahmen einer Schul-, Ausbildungs- oder Studienordnung, Jugendliche bis 18 Jahre ohne abgeschlossene Ausbildung, Langzeitarbeitslose für die ersten 6 Monate der Beschäftigung sowie befristet für Zeitungszustellerinnen und Zeitungszusteller vorgesehen.

Abweichungen waren in einer Übergangszeit für maximal drei Jahre bis 31.12.2017 durch bundesweite Tarifverträge repräsentativer Tarifpartner auf Branchenebene möglich, wenn sie als Mindestentgeltsätze nach den Regeln des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) erstreckt oder als Lohnuntergrenze nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) festgelegt wurden. Seit 01.01.2017 mussten abweichende Regelungen mindestens ein Entgelt von brutto 8,50 Euro pro Stunde vorsehen. Seit 01.01.2018 gilt das bundesweite gesetzliche Mindestlohnniveau uneingeschränkt.

Die Höhe des Mindestlohns wird regelmäßig (erstmals erfolgt mit Wirkung zum 01.01.2017) von einer paritätisch besetzten und unabhängigen Kommission der Tarifpartner überprüft und gegebenenfalls angepasst. Die Mindestlohnkommission besteht aus einer/einem Vorsitzenden, sechs stimmberechtigten Mitgliedern und zwei beratenden Mitgliedern aus Kreisen der Wissenschaft (ohne Stimmrecht). Die stimmberechtigten Mitglieder der Kommission werden durch die Bundesregierung auf Vorschlag der Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer berufen.

Information

Auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales finden Sie weitere Informationen zum Mindestlohn.

Bilanz 2023

Der Arbeitsmarkt zeigte sich im Jahr 2023 trotz geopolitischer Krisen widerstandsfähig, wenn auch die konjunkturelle Schwäche deutliche Spuren hinterließ: Obwohl nie mehr Menschen in Beschäftigung waren als 2023, stieg die Arbeitslosenzahl ungeachtet der weiterhin hohen Arbeitskräftenachfrage an.

Hier erhalten Sie weitere Informationen zu Bayerns Arbeitsmarkt 2023:

Bilanz 2023

Arbeitsmarkt 

Die Verbesserung der wirtschaftlichen und arbeitsmarktrelevanten Rahmenbedingungen ist eine zentrale gesellschaftspolitische Aufgabe. Bayern bringt sich hier aktiv auf Bundesebene ein und entwickelt beispielsweise im Bereich der Langzeitarbeitslosen, Jugendlichen und älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch eigene Konzepte (wie die Arbeitsmarktinitiative Ältere und Arbeitswelt).

Auf Landesebene arbeitet die Bayerische Staatsregierung eng mit der Regionaldirektion Bayern der Bundesagentur für Arbeit zusammen. Die Zusammenarbeit wurde Ende 2004 in einer Vereinbarung geregelt und erfolgt seitdem im Wesentlichen über einen regelmäßigen Informationsaustausch und gemeinsame Initiativen.

Instrumente 

Für eine nachhaltige Bekämpfung der Arbeitslosigkeit ist darüber hinaus eine innovative und für den bayerischen Arbeitsmarkt maßgeschneiderte aktive Arbeitsmarktpolitik notwendig. Die wichtigsten Instrumente dafür sind der Arbeitsmarktfonds (AMF) und der Europäische Sozialfonds (ESF). Kontinuierliche Beobachtungen des bayerischen Arbeitsmarkts, u. a. durch Auswertungen aus dem IAB-Betriebspanel für Bayern geben wichtige Hinweise zum Einsatz der Fördermittel. Ziel der Arbeitsmarktpolitik der Bayerischen Staatsregierung ist stets die Integration bzw. der Verbleib der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am ersten Arbeitsmarkt. Zielgruppen sind sowohl Arbeitslosengeld-I-Empfänger als auch Arbeitslosengeld-II-Empfänger (Grundsicherung für Arbeitsuchende). Bereiche der aktiven Arbeitsmarktpolitik sind beispielsweise berufliche Qualifizierung von Langzeitarbeitslosen, berufliche Eingliederung von Menschen mit Behinderung, Stärkung der Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit von Erwerbstätigen und kleinen und mittleren Unternehmen sowie arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit.

Fazit

Basis für eine positive Entwicklung am Arbeits- und Ausbildungsstellenmarkt ist ein effizientes Zusammenwirken von Wirtschafts-, Fiskal-, Bildungs- und Arbeitsmarktpolitik.

Entscheidend ist letztlich, dass Arbeits- und Ausbildungsplätze nicht durch die Politik, sondern durch die Unternehmen geschaffen werden. Ein wesentlicher Teil der Verantwortung für Beschäftigung trifft deshalb die Sozialpartner. Ihre Lohn- und Tarifpolitik entscheidet maßgeblich über die Arbeitsbedingungen und damit auch über die Verhältnisse am Arbeits- und Ausbildungsstellenmarkt und den Umfang von Arbeitslosigkeit. Die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit ist in einer sozialen Marktwirtschaft eine Gemeinschaftsaufgabe, zu der alle gesellschaftlichen Kräfte beitragen müssen.